AGB Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Geltung der Bedingungen und Nebenabreden

Alle Aufträge werden nur zu den nachfolgenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Bedingungen rechtsverbindlich an. Abweichenden Bedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Für Leistungen der Umwelt-Service-Hettstedt GmbH liegen nur die Geschäftsbedingungen der Umwelt-Service-Hettstedt GmbH zugrunde. Sie sind in der jeweils bei Vertragsschluss aktuellen Version anzuwenden. Dies gilt auch für telefonisch erteilte, nicht schriftlich bestätigte Aufträge und solche Aufträge, die durch Übermittlung von Proben zustande kommen.

Sollten abweichende Bedingungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden, so bedarf dies der Schriftform und gegenseitiger Vereinbarung im Rahmen der Auftragserteilung.

2. Zustandekommen und Inhalt von Verträgen

Angebote von Umwelt-Service-Hettstedt GmbH sind stets freibleibend. Die Bedingungen des Angebotes kommen erst mit Auftragserteilung und -annahme durch die Umwelt-Service-Hettstedt GmbH zustande.

Die Anlieferung einer Laborprobe durch den Kunden, die Bestellung oder die Aufforderung zur Probenahme gilt als Auftragsbestätigung bzw. Auftragserteilung. Dabei mündlich vorgetragene Kundenanforderungen gelten als Auftrag, wenn diese vom Personal der Umwelt-Service-Hettstedt GmbH unwidersprochen entgegengenommen werden. Die Umwelt-Service-Hettstedt GmbH behält sich vor, nachträglich schriftliche Auftragsbestätigungen für mündlich oder telefonisch erteilte Aufträge zu verlangen. Mit der Analyse wird erst begonnen, wenn Klarheit über den Auftrag besteht.

Sofern nicht anders mit dem Kunden vereinbart, wird jeder angenommene Auftrag als separater Vertrag zwischen der Umwelt-Service-Hettstedt GmbH und dem Kunden angesehen.

Die für die Auftragsbearbeitung verwendeten Methoden befinden sich auf aktuellem Stand der Technik. Der Auftraggeber kann die Einhaltung bestimmter DIN-Normen vorgeben. Ist dies nicht der Fall, wählt die Umwelt-Service-Hettstedt GmbH zur Auftragserfüllung geeignete Methoden aus.

Die Umwelt-Service-Hettstedt GmbH ist zu Teilleistungen berechtigt und kann Teilleistungen abrechnen.

3. Lieferfristen

Lieferfristen sind mit Auftragserteilung zu vereinbaren. Bei schriftlichen Verträgen gelten die vereinbarten Fristen. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Kunde die Leistung bis 16.00 Uhr des als Lieferdatum vereinbarten Kalendertages erhält. Die Leistung gilt auch als erbracht, wenn sie auf elektronischem Wege bzw. per Fax (z.B. Prüfberichte) dem Auftraggeber übermittelt wurde.

Zugesagte Lieferfristen und Bearbeitungszeiten sind jedoch Schätzungen, aus denen sich keine Garantie ableiten lässt. Terminüberschreitungen sind nicht ausgeschlossen, wenngleich die Umwelt-Service-Hettstedt GmbH alle Anstrengungen zur Einhaltung der Lieferfristen unternimmt. Die Umwelt-Service-Hettstedt GmbH haftet bei Lieferverzögerungen nur, wenn deren Ursachen nachweislich auf Fehler bei der Umwelt-Service-Hettstedt GmbH zurückzuführen sind. Für Lieferverzögerungen, die in der Spezifik des Auftrages, z.B. in den Eigenschaften der Proben liegen, wird eine Haftung ausgeschlossen. Hier gilt die Leistung mit Ergebnislieferung als erbracht. Für Laborleistungen gilt: Qualitätsarbeit hat Vorrang vor Bearbeitungszeit.

Werden vom Kunden zusätzliche Leistungen für bereits in Bearbeitung stehende Proben beauftragt, kann es zur Verschiebung der zuvor vereinbarten Lieferzeiten führen.

Bei Verzögerungen, Stillständen oder sonstigen Problemen, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse verursacht wurden, verlängern sich die Fristen. Ergibt sich hieraus eine Unzumutbarkeit für den Kunden, kann dieser vom Vertrag zurücktreten.

4. Pflichten des Kunden

Der Kunde muss den vor Ort eingesetzten Mitarbeitern der Umwelt-Service-Hettstedt GmbH zu allen Stellen Zutritt gewähren, in denen Dienstleistungen (z. B. Probenahmetätigkeiten) erbracht werden sollen, sowie jegliche Behinderungen bei der Ausführung der geforderten Arbeiten beseitigen. Nach erbrachter Dienstleistung ist es Aufgabe des Kunden, die Örtlichkeiten und genutzte Gegenstände/Einrichtungen des Kunden auf Ordnungsmäßigkeit zu kontrollieren und nötigenfalls zu sichern.

Der Kunde hat für sichere Arbeitsbedingungen für die vor Ort eingesetzten Mitarbeiter der Umwelt-Service-Hettstedt GmbH zu sorgen.

Der Kunde muss die Umwelt-Service-Hettstedt GmbH im Voraus, möglichst schon bei Auftragsanfrage, über alle bekannten Gefahren, die im Rahmen des Auftrags auftreten können, wie z. B. das Auftreten von Strahlung oder von stark toxischen oder explosiven Inhaltsstoffen von Proben oder spezieller Keimbelastung, in Kenntnis setzen. Der Kunde haftet für alle Schäden, die auf eine gefährliche Beschaffenheit des Probenmaterials zurückzuführen sind.

Vom Kunden angelieferte Proben oder Materialien müssen in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt werden. Ist das Probenmaterial nicht in ausreichender Menge vorhanden oder ist das Probenmaterial ungeeignet oder gefährlich, kann die Umwelt-Service-Hettstedt GmbH vom Vertrag zurückzutreten oder die Ausführung des Auftrags abbrechen. In diesem Fall hat der Kunde die Kosten, die bei der Umwelt-Service-Hettstedt GmbH bis zu diesem Zeitpunkt entstanden  ind, zu tragen.

5. Ergebnisübermittlung, Abnahme der Leistung / Reklamationen

Die vollständigen Ergebnisse werden dem Auftraggeber elektronisch per E-Mail zugesendet. Die Berichte gelten hierbei als Original. Vorab-Lieferungen von Teilergebnissen auf Wunsch des Kunden per E-Mail haben informativen Charakter. Gleiches gilt für mündliche Auskünfte.

Prüfberichte repräsentieren immer die Eigenschaften der im Labor vorliegenden Probe.

Ein dem Kunden übermitteltes Analyseergebnis befindet sich stets innerhalb eines Streubereichs von zufälligen Werten.

Analysen und Bewertungen werden mit hoher Sorgfalt durchgeführt. Dennoch kann nicht garantiert werden, dass diese stets korrekt oder uneingeschränkt zutreffend sind.

Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht spätestens 1 Woche nach Erhalt der Leistung reklamiert.

Bei Reklamationen zu den Ergebnissen des Prüfberichtes wird die Umwelt-Service-Hettstedt GmbH auf Anforderung des Kunden die Leistung wiederholen. Werden dabei die ursprünglichen Werte bestätigt, so geht diese Arbeit zu Lasten des Kunden.

Der Kunde hat die Möglichkeit, die Rückstellprobe zu verlangen, um sie in einem anderen Labor untersuchen zu lassen. Die Kosten übernimmt die Umwelt-Service-Hettstedt GmbH nur, wenn der Kunde von 2 weiteren akkreditierten Laboren wesentlich vom USH – Prüfbericht abweichende Ergebnisse vorlegt und nachweist, dass diese Prüfberichte von der Probe stammen, die dem Labor von Umwelt-Service-Hettstedt GmbH vorgelegen hat.

6. Haftung

Die Umwelt-Service-Hettstedt GmbH haftet nur, wenn ein aufgetretener Mangel grob fahrlässig entstanden ist. Die Haftung für Laborergebnisse und Lieferverzögerungen bei Laborarbeiten wird ausgeschlossen.

Die Umwelt-Service-Hettstedt GmbH übernimmt keine Haftung für Leistungen von Unterauftragnehmern. Sie haftet nicht, wenn sich durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Material, Mangel an Arbeitskräften) Leistungsverzögerungen ergeben oder die Ausführung der vereinbarten Leistung nicht möglich ist.

7. Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

Es gelten die mit Auftragserteilung vereinbarten Preise. Wurde zwischen der Umwelt-Service-Hettstedt GmbH und dem Kunden hierzu keine Vereinbarung getroffen, gelten die Preise der gültigen Preisliste der Umwelt-Service-Hettstedt GmbH. Alle Preise verstehen sich zzgl. der am Tag der Rechnungslegung geltenden Umsatzsteuer.

Sind keine Zwischenrechnungen vereinbart, wird Umwelt-Service-Hettstedt GmbH die Leistung nach ihrer vollständigen Erbringung abrechnen. Das Zahlungsziel für Rechnungen beträgt 2 Wochen nach Ausstellungsdatum der Rechnung, wenn mit Auftragserteilung nichts anderes vereinbart worden ist. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung.

Die Umwelt-Service-Hettstedt GmbH kann vor Durchführung des Auftrages bis zu 100 % des zu zahlenden Entgelts als Vorleistung verlangen.

Alle Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Umwelt-Service-Hettstedt GmbH. Der Kunde darf die übermittelten Untersuchungsberichte nur nach vollständiger Bezahlung verwenden. Bei Zahlungsverzögerungen kann die Umwelt-Service-Hettstedt GmbH die Weitergabe von Kopien durch den Auftraggeber untersagen. Auch nach vollständiger Bezahlung durch den Kunden behält die Umwelt-Service-Hettstedt GmbH das Recht, Analyseergebnisse aufzubewahren. Eine Weitergabe von Untersuchungsberichten an Behörden oder andere öffentliche Stellen ist zulässig, sofern dies erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Untersuchungsberichte zu verändern, zu bearbeiten oder nur auszugsweise zu verwenden.

8. Eigentumsrechte an den Proben; Lagerung von Proben

Proben sind Eigentum des Kunden und werden der Umwelt-Service-Hettstedt GmbH zur Untersuchung zur Verfügung gestellt. Die Umwelt-Service-Hettstedt GmbH ist berechtigt, das Probenmaterial zur Vorbereitung und Durchführung der Analyse zu verarbeiten und damit zu verändern.

Falls der Kunde die Rückgabe nicht benötigten Probematerials verlangt, wird dieses dem Kunden zurückgegeben oder dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko zurückgeschickt.

Andernfalls werden alle anfallenden Proben für einen Zeitraum von maximal 3 Monaten aufbewahrt, sofern die Beschaffenheit der Proben dem nicht entgegensteht und Lagerkapazitäten dies zulassen und sofern nichts anderes mit dem Kunden vereinbart worden ist oder eine längere Aufbewahrungsdauer auf Grund gesetzlicher oder sonstiger Vorgaben erforderlich ist. Nach Ablauf der Lagerungsdauer kann die Umwelt-Service-Hettstedt GmbH die Proben ohne vorherige Ankündigung entsorgen.

Bei Engineering-Leistungen im Abfallmanagement bleibt der Abfallerzeuger Eigentümer der Abfälle. Der Abfallerzeuger wird erst von der Eigentümerschaft befreit, wenn eine gültige Übernahmeerklärung des Entsorgers vorliegt und wenn seitens des Abfallerzeugers alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt sind.

9. Verarbeitung von Daten

Daten des Kunden werden ausschließlich zum Zwecke der Auftragsdurchführung und entsprechend der datenschutzrechtlichen Vorschriften erhoben, gespeichert und verarbeitet. Sie werden von der Umwelt-Service-Hettstedt GmbH vertraulich behandelt. Prüfergebnisse dienen dem Gebrauch durch den Kunden. Übermittlungen von Untersuchungsergebnissen oder sonstigen Daten an Dritte erfolgen durch die Umwelt-Service-Hettstedt GmbH nur, wenn dies vom Kunden beauftragt wurde oder dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Auf Nachfrage kann von der Umwelt-Service Hettstedt GmbH eine Datenschutzinformation zur Verfügung gestellt werden.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Lutherstadt Eisleben.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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